Zusammenfassende Meldung - Betriebswirtschaft
Beim grenzüberschreitenden Verkauf ist das leistende Unternehmen verpflichtet, regelmäßig quartalsweise alle seine steuerfreien EU-weiten Geschäftsvorgänge in der so genannten Zusammenfassende Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis zu melden. Hierbei gibt das leistende Unternehmen jeden Leistungsempfänger mit dessen Umsatzsteuer-Identnummer sowie dem Nettowert der von diesem bezogenen Leistung an.
Die Zusammenfassende Meldung dient der ordnungsgemäßen Versteuerung der bezogenen Leistungen durch das leistungsempfangende Unternehmen.
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eingetragen am: 2016-08-30
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