Sozialversicherungen - Wirtschaftsrecht
1983 wurden die ersten Sozialversicherungen von Bismarck eingeführt. Dies waren die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die Krankenversicherung. Sozialversicherungen dienen der Absicherung der Gesellschaft vor individueller Armut und Not.
Grundprinzipen sozialer Sicherung
Versicherungsprinzip | Versorgungsprinzip | Fürsorgeprinzip | |
Beispiele | RV, UV, KV, PfV Arbeitslosengeld | Beamtenversorgung Kriegsoferversorgung | Sozialhilfe Arbeitslosenhilfe |
Sicherungs Voraussetzungen | Mitglied in der Versicherung werden | Beamten haben das Recht auf diese Vorsorge | Individuelle Notlage |
Leistungsanspruch | bei Eintritt des Versicherungsfalls | man muss es nachweisen | bei Bedürftigkeit |
Leistungshöhe | standardisiert | standardisiert | individualisiert |
Gegenleistung | Beiträge | Sonderleistungen; der Beamte muss arbeiten | keine |
Bedürftigkeit | es muss nichts nachgewiesen werden | es muss nichts nachgewiesen werden | Einkommen und Vermögen vom Bedürftigen und Verwandten 1. Grades |
Grundprinzip der Sozialversicherung
Solidaritätsprinzip
- wer viel verdient, zahlt viel ein
- die Versicherungsgemeinschaft hilft jedem Mitglied gemeinschaftlich
Subsidiaritätsprinzip
- erst versuchen sich selbst zu helfen, und dann erst die Versicherungsgemeinschaft in Anspruch nehmen
Generationsvertrag
- die eine Generation zahlt für die andere
Einführung der Versicherungen
1883 Krankenversicherung für Arbeiter
1884 Unfallversicherung
1885 Krankenversicherung für Angestellte
1889 Altersversicherung für Arbeiter
1911 Altersversicherung für Angestellte
1927 Arbeitslosenversicherung
1995 Pflegeversicherung
eingetragen am: 2007-03-16
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