Limited Unternehmensform - Betriebswirtschaft
Die Limited (abgekürzt Ltd.) ist eine britische Rechts- bzw. Gesellschaftsform. Es ist möglich, eine Zweigstelle einer Limited in Deutschland zu gründen, da die Rechtsprechung des EuGH die Niederlassungsfreiheit einer britischen Gesellschaft in Deutschland garantiert. Es wird lediglich eine zustellfähige Anschrift in Großbritanien benötigt. Sie ist eine flexible internationale Kapiatalgesellgesellschaft, die schnell und unbürokratisch quasi ohne Haftungskapital gegründet werden kann.
Gründung einer Limited:
- Sie kann von einer natürlichen und/oder juristischen Person gegründet werden.
- Die Gründungsdauer beträgt i. d. R. ein bis zwei Wochen.
- Es wird keine notarielle Beglaubigung zur Gründung benötigt.
- Mit Aushändigung der Gründungsurkunde erlangt die Limited ihre Rechtsfähigkeit.
- Ist es kein vorgeschriebenes Mindest- oder Höchstkapital zur Gründung erforderlich.
- Die Büroadresse muss in Großbritanien bestehen, damit sie beim britischen Unternehmensregister eingetragen werden kann.
- Sobald eine Niederlassung in Deutschland gegründet wird, besteht eine zusätzliche Anmeldepflicht beim Handelsregister mit einer notariellen Beglaubigung und eine beim Gewerbeamt.
- Der Unternehmensname ist frei gewählbar, muss aber den Zusatz "limited" bzw. "Ltd." beinhalten.
- Für Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich allein die Limited mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Vor- und Nachteile der Limited:
- Die Gründung einer Limited bietet sich als Kostenvorteil besonders für Existenzgründer an, da diese nur einen Gesellschaftsvertrag in einfacher Schriftform ohne notarielle Beglaubigung benötigen. Allerdings muss der Gesellschaftsvertrag in englischer Sprache geschlossen werden, wodurch Kosten für eine mögliche Rechtsberatung entstehen können.
- Beim Vergleich der Gründung von einer Limited und einer GmbH fällt auf, dass die Limited nur ein Mindestkapital von einem Pfund benötigt, während das Mindestkapital für die GmbH bei einem Mindestkapital von 25.000 Euro liegt.
- Das niedrigere Mindestkapital der Limited kann sich negativ auf die Kreditwürdigkeit ihres Unternehmens auf Lieferanten und Kreditinstitute auswirken.
- Limited als auch GmbH können die Funktionen des Geschäftsführers und des Gesellschafters in ein und derselben Person vereinen.
- Grundsätzlich haften die Gesellschafter beider Unternehmensformen nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
- Für die Gründung einer Limited bestehen strenge britische Publizitätspflichten.
- Es fallen jährliche Kosten für die Vertretung und Postadresse der Limited in Großbritanien an.
Bildquelle: © teguhjatipras / Fotolia
eingetragen am: 2016-08-30
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