Grundpfandrechte - Finanzierung
Ein Grundpfandrecht ist die Belastung eines Grundstücks mit einer Hypothek oder Grundschuld, vornehmlich zum Zweck der Kreditsicherung.
Hypothek
- Die Hypothek ist ein Pfandrecht an einem Grundstück zur Sicherung einer bestimmten Forderung.
- Die Hypothek ist akzessorisch, sie ist unlöslich mit einer zu Grunde liegenden Forderung verbunden.
- Es besteht ein untrennbarer, gesetzlicher Zusammenhang zwischen dem persönlichen Anspruch aus der Darlehnsgewährung und dem dinglichen Anspruch aus der Hypothek.
- Der Anspruch aus der Hypothek ist abhängig von der Höhe des Kredites
- Erlischt die Forderung, erlischt die Hypothek völlig mit
Grundschuld
- Die Grundschuld ist ein Pfandrecht an einem Grundstück
- Die Grundschuld ist abstrakt, sie ist völlig losgelöst von der gesicherten Grundschuld
- Es besteht kein gesetzlicher Zusammenhang zwischen dem persönlichen Anspruch aus der Darlehnsgewährung und dem dinglichen Anspruch aus der Grundschuld
- Der Anspruch aus der Grundschuld ist nicht abhängig von der Höhe des Kredites
Umfang des dinglichen Anspruchs
Es haften:
- Das Grundstück (Boden)
- Die getrennten Erzeugnisse und die wesentlichen Bestandteile (mit dem Boden fest verbunden, z.B. Gebäude, Bäume)
- Zubehör (bewegliche Sachen, die der Hauptsache dienen, z.B. Mülltonnen, Maschinen, Vieh)
Bild © Lorelyn Medina - fotolia
eingetragen am: 2007-02-23
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